Der Kunde erhält nach Vertragsschluss eine Buchungsbestätigung und ist verpflichtet, diese unverzüglich auf Vollständigkeit sowie Richtigkeit zu überprüfen und der NSB eventuelle Unstimmigkeiten unverzüglich mitzuteilen. Sollte bis zehn Tage vor Reisebeginn, bei entsprechend frühzeitiger Buchung durch den Kunden, keine Buchungsbestätigung zugegangen sein, ist der Kunde verpflichtet, dies der Buchungsstelle der NSB unverzüglich mitzuteilen.
Art und Umfang der Ermäßigungen ergeben sich aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen. Auf gewährte Ermäßigungen erfolgen keine weiteren Ermäßigungen. Maßgeblich ist das Alter bei Reiseantritt. Bei mitreisenden Personen unter 18 Jahren ist das Alter bei der Buchung anzugeben. Macht der Kunde bei der Buchung falsche Altersangaben, ist die NSB berechtigt, darauf beruhende Differenzen zum korrekten Buchungspreis zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 50,- € zu fordern. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich geringerer Kosten bleibt dem Kunden unbenommen.
Am Tag der Leistungserbringung (insbesondere dem Anreisetag) ist ein Rücktritt ausgeschlossen; eine Rückerstattung des Leistungspreises wird in diesem Fall nicht gewährt. Eine Erstattung des im Voraus gezahlten „Kurbeitrags“ erfolgt auf Antrag gemäß den Bestimmungen der Kurbeitragssatzung der Gemeinde Spiekeroog.
Im Übrigen wird bei Buchungen, die nicht Gruppenbuchungen sind, im Fall des Rücktritts von der gebuchten Leistung keine Rücktrittsgebühr erhoben.
Gruppenbuchungen sind Buchungen für eine Gruppe, bei der mindestens 16 Personen geschlossen eine von der NSB angebotene Leistung in Anspruch nehmen. Im Fall des Rücktritts von einer Gruppenbuchung steht der NSB Ersatz der getroffenen Leistungsvorkehrungen sowie der getätigten Aufwendungen wie folgt zu (bezogen auf den Zeitpunkt der Fälligkeit und Leistungserbringung und im Verhältnis zum Leistungspreis):
Tritt der Kunde bis vier Wochen vor der gebuchten Zeltplatzbelegung von einer Zeltplatzbuchung ganz oder
teilweise zurück, wird eine Gebühr von 30,00 EUR erhoben.
Tritt der Kunde weniger als vier Wochen vor
der gebuchten Zeltplatzbelegung von einer Zeltplatzbuchung ganz oder teilweise zurück, beträgt die
Rücktrittsgebühr 90 % (inkl. Personenentgelt) der insoweit vereinbarten Zeltplatzgebühr. Ab Antritt des
Zeltplatzaufenthaltes bzw. dem ersten Tag der gebuchten Zeltplatzbelegung ist eine Erstattung der
Zeltplatzgebühren (inkl. Personenentgelt) nicht mehr möglich.
Tritt der Kunde weniger als vier Wochen vor der gebuchten Strandkorbreservierung von einer Strandkorbbuchung ganz oder teilweise zurück, beträgt die Rücktrittsgebühr 100 % der insoweit vereinbarten Strandkorbmiete.
Tritt der Kunde weniger als vier Wochen vor der gebuchten Veranstaltungsreservierung von einer Veranstaltungsbuchung ganz oder teilweise zurück, beträgt die Rücktrittsgebühr 100% des vereinbarten Veranstaltungsentgeltes. Eine Umbuchung einer gebuchten Veranstaltung ist ebenfalls bis vier Wochen möglich, danach ausgeschlossen.
Tritt ein Kunde weniger als 48 Std. vor dem vereinbarten Termin von der Wellnessleistung zurück, beträgt die Rücktrittsgebühr 100% der vereinbarten Wellnessleistung.
Die Rücktritts- und Stornierungsmöglichkeiten bei Fahrzeugausleihen (Carsharing) gelten die Regelungen in den Allgemeinen Vermietungsbedingungen (AVB).
Der NSB ist der Datenschutz wichtig und ist stets auf den Schutz der personenbezogenen Daten der Kunden und Gäste bedacht. Neben einem benannten, externen Datenschutzbeauftragten werden an allen Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten der Datenschutz ständig überprüft und weiterentwickelt. Zu jeder Gelegenheit in der wir Ihre personenbezogenen Daten erheben, informieren wir Sie mit einer Datenschutzerklärung wie und auf welcher Rechtsgrundlage wir Ihre Daten verarbeiten.
Der Gesetzgeber beabsichtigt mit dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG), dass die europäischen Vorgaben
der Richtlinie 2013/11/EU über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ADR-Richtlinie) in
nationales Recht umgesetzt hat, dazu beizutragen, dass Verbraucher und Unternehmen ihre Streitigkeiten nicht
erst mit dem Gang zu Gerichten, sondern verstärkt bereits in außergerichtlichen Verfahren wie Mediation,
Schlichtung oder Schiedsverfahren beilegen können.
Die NSB ist bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor
folgender Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen:
söp (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V.)
Fasanenstraße 81
10623 Berlin
www.soep-online.de
Für den Personen- und Frachtverkehr gelten zusätzlich die nachfolgenden Beförderungsbedingungen.
Von der Beförderung sind ausgeschlossen:
Für die Nutzung des Carsharing-Angebotes gelten zusätzlich zu denen im Teil A „Allgemeines“ aufgeführten allgemeinen Bedingungen die nachfolgenden Allgemeinen Vermietungsbedingungen (nachfolgend „AVB“ genannt). Zudem gelten die Preislisten der NSB (abrufbar unter: www.spiekeroog.de) und die allgemeinen Versicherungsbedingungen des Versicherers, bei dem die Kraftfahrzeuge versichert sind (nachfolgend „Versicherungsbedingungen“ genannt). Sowohl die AVB wie auch die Preisliste der NSB und die Versicherungsbedingungen können zu den regulären Öffnungszeiten am Fahrkartenschalter in Neuharlingersiel oder Online unter (abrufbar unter: www.spiekeroog.de) eingesehen werden. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
Die NSB überlässt dem Kunden ein Fahrzeug nebst Zubehör zum vorübergehenden Gebrauch.
Die NSB unterhält für alle Fahrzeuge eine Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Die Versicherungsbedingungen können zu den regulären Öffnungszeiten am Fahrkartenschalter in Neuharlingersiel oder online unter (www.spiekeroog.de eingesehen werden. Die dem Versicherungsvertrag zwischen der NSB und dem Versicherer zu Grunde liegenden Versicherungsbedingungen sind auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der NSB entsprechend anzuwenden.
Im Falle eines Teil- bzw. Vollkaskoschadens hat der Kunde die im Mietvertrag vereinbarte Selbstbeteiligung an NSB zu zahlen.
Verstößt der Kunde gegen die Versicherungsbedingungen und führt dies zur Leistungsfreiheit des Versicherers, hat der Kunde der NSB den daraus resultierenden Schaden vollständig zu ersetzen. Seine Haftung ist in einem solchen Fall nicht auf die Selbstbeteiligung beschränkt. Bei vorsätzlicher Herbeiführung des Schadenfalles entfällt der Haftpflicht- und Kaskoversicherungsschutz vollständig. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung eines Schadensfalles richtet sich die Haftung des Teilnehmers gegenüber der NSB nach den Maßgaben des § 81 Abs. 2 VVG. Danach kann die Versicherung die Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Kunden entsprechenden Verhältnis kürzen.
Es besteht keine Insassenunfallversicherung.
Für die Fahrzeugnutzung wird ein Tagessatz gemäß der aktuell gültigen Preisliste berechnet. Ein Tagessatz versteht sich pro angefangenen Kalendertag. Wird zwischen der Buchung des Kunden und dem Fahrtbeginn die Preisliste geändert, kann der Kunde die Buchung kostenfrei vor dem Leistungstag bis 12.00 Uhr stornieren. Mit Fahrtbeginn wird die aktuelle Preisliste akzeptiert. Die jeweils gültigen Fahrzeugmietpreise werden im Internet unter http://www.spiekeroog.de bekanntgemacht.
Alle entstehenden Zahlungsansprüche der NSB werden bar, per Rechnung oder im Lastschriftverfahren abgewickelt. Die Zahlung des Mietpreises ist bei Abschluss des Vertrages fällig, Gegebenenfalls anfallende Reinigungsentgelte, Mietzeitüberschreitungen, Verwarngelder, Ersatzbeschaffungen und Bergungskosten sowie in der Preisliste aufgeführte Vertragsstrafen oder sonstige vom Kunden an die NSB zu zahlende Beträge sind nach Ablauf der Mietzeit fällig.. Bei Online-Buchungen wird die Höhe des voraussichtlichen Endpreises sofort im Lastschriftverfahren eingezogen.
Eine kostenfreie Stornierung der Fahrt ist nur bis einen Tag vor dem Leistungstag bis 12.00 Uhr möglich. Wird die Fahrt am Tag vor dem Leistungstag nach 12.00 Uhr storniert, berechnet die NSB einen Tagesmietsatz der gebuchten Fahrzeugkategorie.
Fahrberechtigt sind nur der das Auto auf seinen Namen buchende Kunde oder ausdrücklich im Mietvertrag vereinbarte weitere Fahrer. Zur Nutzung des Fahrzeugs ist der Kunde sowie der im Mietvertrag genannte weitere Fahrer nur berechtigt, wenn er im Besitz einer in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Fahrerlaubnis ist, die den gesetzlichen Anforderungen zum Führen des gebuchten Fahrzeuges genügt.
Der Kunde hat das Handeln des jeweiligen Fahrers wie eigenes zu vertreten und übernimmt sämtliche aus der Nutzung des Fahrzeugs durch den weiteren Fahrer entstehenden Kosten als eigene Schuld. Alle den Kunden begünstigenden Bestimmungen dieses Vertrages gelten auch zu Gunsten des jeweiligen berechtigten Fahrers. Personen die am „Begleiteten Fahren ab 17“ teilnehmen, dürfen das Fahrzeug nicht führen.
Der Kunde versichert ausdrücklich die Richtigkeit der gemachten Angaben. Änderungen wird er der NSB unverzüglich mitteilen. Die NSB ist berechtigt, die zur Überprüfung der Angaben notwendigen Auskünfte von den zuständigen Behörden oder Auskunfteien einzuholen.
Der Kunde verpflichtet sich, jedes Fahrzeug schonend zu behandeln. Er verpflichtet sich zur Beachtung von sämtlicher für die Benutzung des Fahrzeugs maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Anordnungen sowie der Herstellerbetriebsanleitung. Für die Ladungssicherung ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug vor jeder Nutzung auf sichtbare technische Mängel und Beschädigungen sowie grobe Verunreinigungen zu überprüfen. Bei Elektrofahrzeugen umfasst diese Kontrolle auch die Ladesäule und das Ladekabel. Beschädigungen und technische Mängel, die noch nicht in die den Fahrzeugunterlagen beiliegende Schadensliste eingetragen sind, sowie grobe Verunreinigungen sind persönlich oder telefonisch vor Fahrtantritt an die NSB zu melden. Ein Fahrtantritt ist nur zulässig, wenn der Schaden geringfügig sowie die Fahr- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt sind und NSB dem Fahrtantritt ausdrücklich zugestimmt hat.
Bei Elektrofahrzeugen hat sich der Kunde davon zu überzeugen, dass die Batterie beim Verlassen der Station ausreichende Kapazität aufweist, um das Fahrzeug bis zum nächsten geplanten Ladepunkt nutzen zu können. Gegebenenfalls nötige Ladevorgänge bis zur Rückgabe des Fahrzeuges hat der Kunde selbst zu organisieren und auf eigene Kosten durchzuführen, sofern die im Fahrzeug befindliche Ladekarte nicht genutzt werden kann (z. B. wenn keine Ladestation des Anbieters verfügbar ist). Bei der im Fahrzeug befindlichen Ladekarte handelt es sich um einen unverbindlichen Service der NSB, ein Rechtsanspruch auf „kostenfreies Laden“ kann aus diesem Angebot nicht abgeleitet werden.
Der Kunde hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und gemäß den Anweisungen in den Handbüchern, den Fahrzeugunterlagen und den Herstellerangaben zu benutzen sowie den Reifendruck zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Das Fahrzeug ist sauber zu halten und ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. Rauchen in den Fahrzeugen ist nicht gestattet. Bei einer über gewöhnliche Gebrauchsspuren hinausgehenden Verschmutzung des Innenraums eines Fahrzeugs durch den Kunden oder dessen Mitfahrer werden Reinigungskosten in Höhe des Aufwands oder pauschal gemäß aktueller Preisliste berechnet. Dem Kunden bleibt nachgelassen, nachzuweisen, dass tatsächlich keine oder geringere Reinigungskosten angefallen sind. Als über gewöhnliche Gebrauchsspuren hinausgehende Verschmutzung gelten insbesondere Flecken, zurückgelassener Abfall, Grünschnitt, Asche, Tabakrauchgeruch oder eine Verschmutzung durch den Transport von Tieren.
Im Falle einer Fahrzeugpanne kann der Kunde unter der im Fahrzeug-Handbuch angegebenen Rufnummer Kontakt zu einem Pannendienst aufnehmen. Hat der Kunde die Ursache der Fahrzeugpanne zu vertreten, so hat der Kunde die der NSB durch die Inanspruchnahme des Pannenservice entstehenden Kosten zu erstatten.
Unfälle und andere Schäden im Zusammenhang mit dem angemieteten Fahrzeug sind in jedem Fall unverzüglich telefonisch oder persönlich der NSB mitzuteilen. Außerdem ist der Kunde in jedem Schadensfall verpflichtet, der NSB umgehend einen schriftlichen Unfall- oder Schadenbericht zuzuleiten und – sofern vorhanden – das polizeiliche Aktenzeichen zu nennen. Sämtliche Weisungen der NSB sind nach einem Schadenseintritt zu beachten. Vor der Fortsetzung der Fahrt nach Unfällen ist – auch bei geringfügigen Schäden – die ausdrückliche Einwilligung der NSB – z. B. telefonisch – einzuholen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, alles in seiner Macht Stehende zur Begrenzung des Schadens und zur Beweissicherung (Feststellen der übrigen Unfallbeteiligten, Kennzeichen, Zeugen, etc.) zu unternehmen und aktiv bei der Aufklärung von Unfällen mitzuwirken.
Jedes Schadensereignis ist zusätzlich unverzüglich der Polizei zu melden. Sollte die Polizei die Unfallaufnahme verweigern, hat der Teilnehmer dies gegenüber der NSB in geeigneter Form (z. B. schriftliche Bestätigung der Polizei oder Angabe, einschließlich Tag und Uhrzeit, welche Polizeidienststelle telefonisch verständigt wurde, die Schadensaufnahme aber abgelehnt hat) nachzuweisen. Ist durch den Unfall kein Dritter geschädigt worden oder konnte bei reinen Sachschäden ein Datenaustausch mit dem geschädigten Dritten im Sinne des § 34 Abs. 1 Nr. 5 und Nr. 6 StVO erfolgen, kann die Verständigung der nächsten Polizeidienststelle ausnahmsweise unterbleiben, sofern an sämtlichen am Unfall beteiligten Fahrzeugen lediglich geringfügige Lackschäden (Kratzer u. ä.) entstanden sind. Wurde das Fahrzeug jedoch durch unbekannte Dritte beschädigt (Parkschäden, Unfall mit Fahrerflucht) hat der Kunde – auch bei geringfügigen Schäden – unverzüglich die nächste Polizeidienststelle zu verständigen und eine Aufnahme des Schadens zu verlangen.
Im Falle eines Schadens ist der Kunde verpflichtet, die im Fahrzeug befindlichen Fragebögen Kaskoschaden oder Kfz-Haftpflicht wahrheitsgemäß auszufüllen, soweit ihm Angaben zum Kaskoschaden- oder Haftpflichtfall in zumutbaren Umfang möglich sind. Ist sich der Kunde bei einzelnen Angaben unsicher, ist der Kunde verpflichtet, zuvor Rücksprache mit der NSB zu halten.
Das angemietete Fahrzeug gilt auch im Falle eines Unfalls erst dann als zurückgegeben, wenn es entweder auf das Parkgelände, Am Hafen 20, 26427 Neuharlingersiel, zurückgebracht wurde oder wenn ein aufgrund des Unfalls nicht mehr fahrbereites oder verkehrstüchtiges Fahrzeug nach Absprache an das von der NSB beauftragte Abschleppunternehmen übergeben wurde. Die Auswahl der Reparaturwerkstätte steht in jedem Fall allein der NSB als Vermieterin des Fahrzeuges zu.
Dem Kunden ist es untersagt, ein Schuldanerkenntnis gegenüber Dritten oder dem Unfallgegner abzugeben bzw. durch Zahlungsleistungen oder sonstige schadens- und/oder schuldanerkennende Handlungen der Regulierung etwaiger Haftungsansprüche vorzugreifen (Gefährdung des Versicherungsschutzes). Entschädigungsleistungen in Zusammenhang mit Schäden an Fahrzeugen der NSB stehen in jedem Fall ausschließlich der NSB zu. Sofern der Kunde derartige Leistungen von Seiten Dritten erhalten hat, muss er diese unaufgefordert an die NSB weiterleiten.
Der Kunde erwirbt das Recht Fahrzeuge von der NSB entsprechend tatsächlicher Verfügbarkeit auf der Grundlage der vorstehenden Angaben zu buchen und anschließend das Fahrzeug zu nutzen. Es besteht kein Recht auf ein bestimmtes Fahrzeug.
Der Kunde hat das Fahrzeug am ersten Kalendertag des Mietzeitraums während der ihm bei der Buchung mitgeteilten Öffnungszeiten der Fahrkartenausgabe (Fährhaus, Am Hafen Ost 20, 26427 Neuharlingersiel) abzuholen und es am letzten Kalendertag des Mietzeitraums während dieser Öffnungszeiten an der Fahrkartenausgabe zurückzugeben. Die Rückgabe gilt auch als erfolgt, wenn das Fahrzeug vor Ablauf des Mietzeitraums im ursprünglichen Zustand mit eingerastetem Lenkradschloss, geschlossenen Fenstern, betätigter Feststellbremse und ausgeschalteten Lichtern an seinem definierten Stellplatz abgestellt wurde sowie die Zentralverriegelung geschlossen und der Wagenschlüssel am dafür von der NSB ausgewiesenen Ort sicher untergebracht wurde. Bei Elektro-Fahrzeugen muss zudem das Ladekabel mit der Ladesäule verbunden und der Ladevorgang gestartet sein.
Wird der Rückgabezeitpunkt um mehr als 30 Minuten überschritten, ist der Kunde unbeschadet einer weiteren Haftung gemäß Nr. C Abschnitt I und IV. dieser Bedingungen verpflichtet, für den Zeitraum der Überschreitung eine Entschädigung in Höhe des Tagesmietpreises zu zahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass der NSB kein oder ein wesentlicher geringerer Schaden entstanden ist.
Es ist untersagt, das Fahrzeug zur gewerblichen Personenbeförderung, zu Geländefahrten, zu motorsportlichen Übungen oder der Teilnahme an Motorsportwettbewerben, zu Testzwecken oder zu sonstigen bestimmungswidrigen Zwecken zu benutzen und es nicht berechtigten Dritten zur Verfügung zu stellen. Zudem sind untersagt: eigenmächtige Reparaturen oder Umbauten wie beispielsweise der Ausbau von Sitzbänken an dem angemieteten Fahrzeug, die Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder sonst gefährlicher Stoffe, soweit sie haushaltsübliche Mengen übersteigen, der Transport von Gegenständen, die aufgrund ihrer Größe, ihrer Form oder ihres Gewichts die Fahrsicherheit beeinträchtigen oder den Innenraum beschädigen könnten, die über das Mietende hinausgehende Entfernung von Gegenständen, die zur Fahrzeugausstattung gehören, die Deaktivierung des Beifahrerairbags, ohne diesen bei Fahrtende wieder zu aktivieren. Im Falle des Aufleuchtens einer Warnleuchte in der Anzeige im Armaturenbrett ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich anzuhalten und sich telefonisch mit der NSB abzustimmen, inwiefern die Fahrt fortgesetzt werden kann.
Auf Verlangen der NSB hat der Kunde jederzeit den genauen Standort des angemieteten Fahrzeuges mitzuteilen und die Besichtigung des Fahrzeugs zu ermöglichen. Die Nutzung der Fahrzeuge ist nur innerhalb Deutschlands und der Niederlande gestattet. Die Kosten für die Nutzung gebührenpflichtiger Verkehrswege sowie anfallende Park- und Kraftstoff-/Ladestromkosten trägt der Kunde.
Für Schäden haftet NSB aus welchen Rechtsgründen auch immer nur
Bei schuldhafter Verletzung von Vertragspflichten einschließlich Verzug beschränkt sich die Haftung der NSB auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen und unmittelbaren Durchschnittsschaden.
Eine Haftung der NSB für Pflichtverletzungen, die auf leichter Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der NSB beruhen ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für eine Haftung wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ferner gilt der Haftungsausschluss nicht, wenn die Pflichtverletzung in der Verletzung einer der Hauptleistungspflichten der NSB oder sonstiger wesentlicher Vertragspflichten besteht; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
Die verschuldensabhängige Haftung der NSB für anfängliche Mängel (§ 536a Abs. 1 BGB) wird ausgeschlossen.
Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für eine persönliche Haftung der Erfüllungsgehilfen, insbesondere der Mitarbeiter, Subunternehmer und Sublieferanten der NSB.
Ist für die Inbetriebnahme und Benutzung (wie z.B. in Bedienungsanleitungen enthalten) oder der behördlichen Zulassungsbedingungen eine Unterstützung oder Mitwirkung des Kunden erforderlich (Mitwirkungspflicht) und erfüllt der Kunde diese Mitwirkungspflicht nicht, ist jeder Schadensersatz ausgeschlossen.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Der Kunde haftet nach den allgemeinen Haftungsregeln sowie nach den Bestimmungen der Versicherungsbedingungen, wenn er das Fahrzeug beschädigt oder eine sonstige Vertragsverletzung begeht. Insbesondere hat der Kunde das Fahrzeug in demselben Zustand zurückzugeben, wie er es übernommen hat. Die Haftung des Kunden erstreckt sich auch auf die Schadensnebenkosten wie
Wird das Fahrzeug durch Brand, Explosion, Entwendung, Wind oder sonstige Naturereignisse beschädigt, haftet der Kunde im Rahmen der Versicherungsbedingungen. Der Kunde haftet unbeschränkt, wenn er gegen die Verpflichtungen aus diesem Vertrag oder gegen die Versicherungsbedingungen verstoßen hat es sei denn, die Verletzung beruht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit. Bei den Mietausfallkosten haftet der Kunde bis zur Höhe einer Tagesmiete je Tag, an dem das beschädigte, oder nicht fahrtaugliche Fahrzeug der NSB nicht zur Vermietung zur Verfügung steht. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass der NSB kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Verzichtet NSB zum Erhalt eines Schadensfreiheitsrabattes auf die Inanspruchnahme der Versicherung, wird hierdurch nicht der Haftungsumfang des Kunden gemindert.
Sämtlich im Mietvertrag als Fahrer genannte Personen haften gegenüber NSB als Gesamtschuldner.
Verletzt der Kunde schuldhaft eine Pflicht aus dem Vertragsverhältnis, insbesondere bei einem Verstoß gegen die AGB, AVB und/oder die Versicherungsbedingungen und ist hierfür in der Preisliste eine Vertragsstrafe vorgesehen, schuldet der Kunde NSB die Zahlung dieser Vertragsstrafe als Schadensersatz. Die Vertragsstrafe ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn NSB einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
Es wird der Sitz der NSB als Gerichtsstand vereinbart, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnort oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist; ferner, wenn der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Vollkaufmann ist.
Auf das Vertragsverhältnis zwischen der NSB und dem Kunden ist ausschließlich das deutsche Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht) anzuwenden.
NSB ist grundsätzlich zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit. Nähere Informationen finden Sie hierzu unter Abschnitt A. Ziffer VII.